Unsere Mitteilungen und Angebote sind unverbindlich, freibleibend und vom Empfänger streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der entgangenen Provision unbeschadet sonstiger Rechte gegen den Dritten, insbesondere Schadenersatz für Aufwendungen, Inserate und sonstige Kosten.
Ist das nachgewiesene Objekt bereits vorher bekannt gewesen, so hat der Empfänger innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Angebotes schriftlich, unter Nachweis der anbietenden Stelle, uns dieses mitzuteilen. Geschieht das nicht, gilt unser Angebot als ursächlich im Falle eines Vertragsabschlusses.
Der Makler kann auch für die andere Seite provisionspflichtig tätig sein.
Ausgeschlossen sind Haftungsansprüche hinsichtlich der Angaben des Eigentümers. Eine Überprüfung der Auskünfte und Angaben des Objektanbieters durch den Makler ist nicht erfolgt.
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegen den Makler ist auf 3 Jahre nach Auftragende verkürzt.
Die Maklerprovision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch nach § 286 Abs. 3 BGB Verzug eintritt und wir nach §§ 247, 288 BGB berechtigt sind, einen Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins für das Jahr zu fordern.
Die Provision wird auch fällig, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenem Mandanten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprünglich gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde.
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht, angefochten oder aus sonstigen von den Vertragsparteien zu vertretenen Gründen gegenstandslos wird, sofern der Vertrag bereits vollzogen war.
Die Provisionshöhe bei Nachweis oder Vermittlung beträgt, wenn keine andere Provision vereinbart ist, 3,45% vom Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des Notarvertrages.